Die USA behalten auf Dividenden 15 % Quellensteuer ein (mit Formular W-8BEN). Deutschland rechnet diese Steuer an — aber nur, soweit auf die Erträge überhaupt deutsche Abgeltungsteuer anfällt. Was der Sparerpauschbetrag steuerfrei stellt, kann keine Quellensteuer aufnehmen: Sie verfällt am Jahresende.
Erträge pro Jahr
Rahmen
| Rechenweg | Betrag |
|---|---|
| Kapitalerträge gesamt | |
| ./. Sparerpauschbetrag (genutzt) | |
| Steuerpflichtige Kapitalerträge | |
| Anrechenbare Quellensteuer (höchstens 15 % der US-Dividenden) | |
| Abgeltungsteuer nach Anrechnung | |
| Solidaritätszuschlag · Kirchensteuer | |
| Steuern gesamt (USA + Deutschland) |
–
Vereinfachte Jahresrechnung nach § 32d EStG: Abgeltungsteuer = (steuerpflichtige Erträge − 4 × anrechenbare Quellensteuer) ÷ (4 + Kirchensteuersatz), nicht unter null; Solidaritätszuschlag 5,5 %. Die Depotbank führt dafür einen Quellensteuertopf, der innerhalb des Kalenderjahres verrechnet und am Jahresende verfällt. Nicht berücksichtigt: Verlusttöpfe, Teilfreistellung von Fonds, Günstigerprüfung. Ohne W-8BEN behalten die USA 30 % ein; anrechenbar bleiben 15 %, den Rest gibt es nur über eine US-Steuererklärung zurück.
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